Erklärung zur Barrierefreiheit

Anwendungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain dtecbw.de veröffentlichte Website der Universitäten der Bundeswehr München und Hamburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenzzentrum Digitale Barrierefreiheit der Hochschule der Medien Stuttgart am 17.07.2022 vorgenommenen Bewertung durch einen Barrierefreiheitscheck nach BITV 2.0.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.

Bei folgenden Inhalten wurde ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit angestrebt:

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.12.2022 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen steht Ihnen unser Meldeformular zur Verfügung. Oder sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson Anja Nietsch (öffnet Email an Kontaktperson) an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.